Der Geschenkgutschein – eine tolle Idee

Sie sind auf der Suche nach einem Geschenk, eine gute Idee ist aber nicht in Sicht? Hier ist ein Gutschein die perfekte Lösung. Aber in welchem Geschäft sollten Sie einen Gutschein kaufen?

 

Das Beste ist ein Geschenkgutschein des Gewerbevereins. Hier kann der Beschenkte frei wählen, wo er den Gutschein einlösen kann.

 

Erhältlich sind die Gutscheine im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt und für Kontoinhaber bei der Nassauischen Sparkasse und bei der Volksbank Rhein-Lahn in Nastätten in den Beträgen 10,- EUR und 25,- EUR.

 

Einzulösen sind sie bei allen teilnehmenden Mitgliedern des Gewerbevereins.

 

Eine Teilauszahlung von Gutscheinen kann nicht überall garantiert werden, da dies im Ermessen der Akzeptanzstelle liegt.

 

(Für Mitglieder: Hinweise zur Abwicklung der Gutscheine)

Gutscheine nun gegen Barzahlung im Einwohnermeldeamt erhältlich

Dass das Blaue Ländchen eine bürgerfreundliche Verwaltung hat, zeigte erneut eine Vereinbarung der Verbandsgemeindeverwaltung mit dem Gewerbeverein Nastätten und Umgebung. Schon seit mehr als zehn Jahren gibt es Gutscheine bei Volksbank und Nassauischer Sparkasse über zehn bzw. 25 Euro, die bei den im Gewerbeverein organisierten Firmen, Betrieben und Geschäften eingelöst werden können. So vermeidet der Schenkende, dass der Begünstigte den Gutschein nur in einem bestimmten Unternehmen einlösen kann.

Nun gab es aufgrund einer neuen Gesetzeslage Schwierigkeiten, weil Volksbank und Nassauische Sparkasse nur noch Gutscheine an ihre eigenen Kunden verkaufen durften. Die Stadt Nastätten aber hatte ein Interesse daran, die bewährte Gutscheinpraxis fortzuführen. Stadtbürgermeister Marco Ludwig wollte gern sichergestellt wissen, dass auf diese Weise nicht unerhebliche Geldbeträge in Nastätten oder naher Umgebung bleiben.

 

Bürgermeister Jens Güllering zeigte Verständnis, zumal von den Gutscheinen regionale Wertschöpfung ausgehe. Er signalisierte Zustimmung: Schon vom 1. Dezember ab kann man die Gutscheine über die genannten Beträge mit einer beiliegenden Auflistung aller an der Aktion teilnehmenden Mitgliedsbetriebe auch im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten erwerben. Gewerbevereinsvorsitzender Alexander Bayer und zwei seiner Vorstandsmitglieder versicherten, dass diese Gutscheine auch über die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren hinaus ihre Gültigkeit behalten werden. (tt)

 

BUZ: Unser Foto zeigt Heike Haxel vom Einwohnermeldeamt mit den beiden Bürgermeistern, Gewerbevereinsvorsitzendem Bayer und zwei Mitgliedern seines Vorstands vor ihrem Büro.    Foto: Winfried Ott